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   VG Freiburg, 21.10.2014 - 3 K 1230/12   

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VG Freiburg, 21.10.2014 - 3 K 1230/12 (https://dejure.org/2014,36903)
VG Freiburg, Entscheidung vom 21.10.2014 - 3 K 1230/12 (https://dejure.org/2014,36903)
VG Freiburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2014 - 3 K 1230/12 (https://dejure.org/2014,36903)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur dienstlichen Beurteilung eines freigestellten Personalratsmitglied im Zolldienst - fiktive Nachzeichnung der Laufbahnentwicklung - Dokumentationspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtanoymisierter Offenlegung der Daten von Beamten der Vergleichsgruppe im Rahmen der fiktiven Nachzeichnung einer Laufbahnentwicklung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 33 Abs 3 S 1 Nr 4 BLV, § 46 Abs 3 S 6 BPersVG, § 96 Abs 3 SGB 9
    Zur dienstlichen Beurteilung eines freigestellten Personalratsmitglied im Zolldienst - fiktive Nachzeichnung der Laufbahnentwicklung - Dokumentationspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildung; Fortbildung; Laufbahn; Prüfung; Beurteilung; Dienstzeugnis; Personalakte - Personalrat; Schwerbehindertenvertretung; Vertrauensmann; Benachteiligungsverbot; Dienstliche Beurteilung; Fortschreibung; Fiktive Nachzeichnung der Laufbahnentwicklung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Frankfurt/Main, 04.03.2013 - 9 K 1215/12

    Anforderungen an eine fiktive Nachzeichnung einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus VG Freiburg, 21.10.2014 - 3 K 1230/12
    Entsprechendes hat bei einem teilweise freigestellten Personalratsmitglied zu gelten, wenn die verbleibende dienstliche Tätigkeit einen so geringen Anteil ausmacht, dass sie nicht ausreichend repräsentativ ist, um die Qualifikation eines derart umfangreich von dienstlichen Tätigkeiten freigestellten Beamten zu beurteilen (vgl. VG Frankfurt, Urt. v. 04.03.2013 - 9 K 1215/12.F - juris).

    Zwar handelt es sich bei der fiktiven Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs eines freigestellten Personalratsmitglieds lediglich um ein "Beurteilungssurrogat" (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.07.2008 a.a.O.; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 25.09.2013 - 1 Bs 240/13 -, ZBR 2014, 51), weshalb etwa ein so genannter Feststellungsvermerk an die Stelle der Beurteilung treten sollte (vgl. VG Frankfurt, Urt. v. 04.03.2013 a.a.O.).

    Das Datum des Eintritts in die Zollverwaltung des Bundes würde hingegen wohl kein zulässiges Kriterium bei der Bildung der Vergleichsgruppe darstellen (vgl. VG Frankfurt, Urt. v. 04.03.2013, a. a. O.).

    Denn es fehlt an der erforderlichen Dokumentation (vgl. zur Dokumentationspflicht OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 05.10.2012 - 1 B 681/12 -, ZBR 2013, 162; VG Frankfurt, Urt. v. 04.03.2013, a. a. O.).

    Nur die nicht anonymisierte Form gibt dem Kläger die Möglichkeit, die konkret für ihn vorgenommene fiktive Nachzeichnung auf ihre Fehlerfreiheit zu überprüfen und ggf. Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. VG Frankfurt, Urt. v. 04.03.2013, a. a. O.).

    Den berechtigten Belangen der in die Vergleichsbetrachtung einbezogenen Beamten wird dadurch Rechnung zu tragen sein, dass ein Vermerk über die Bildung der Vergleichsgruppe, nachdem er dem Kläger zur Prüfung zugeleitet worden ist, in anonymisierter Form zur Personalakte genommen werden kann (vgl. VG Frankfurt, Urt. v. 04.03.2013 a. a. O.).

  • OVG Saarland, 18.04.2007 - 1 R 19/05

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung;Laufbahnnachzeichnung bei

    Auszug aus VG Freiburg, 21.10.2014 - 3 K 1230/12
    Die vor Überschreitung der maßgeblichen 75 %-Grenze ausgeübte dienstliche Tätigkeit kann (nur) Gegenstand einer anlassbezogenen Beurteilung sein (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 18.04.2007 - 1 R 19/05 -, NVwZ-RR 2007, 793).

    Dementsprechend sind in der Rechtsprechung auch Vergleichsgruppen mit nur drei (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 18.04.2007 a. a. O.) oder vier Beamten (vgl. Hamburgisches OVG, Beschl. v. 25.09.2013 a. a. O.; VG Regensburg, Beschl. v. 15.12.2011 a. a. O.) nicht als zu klein eingestuft worden.

    Selbst wenn man aber davon ausgeht, dass die Laufbahnnachzeichnung verspätet erfolgt ist, nimmt ihr dies nicht von vornherein den Aussagewert (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 18.04.2007 a. a. O.; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 25.09.2013 a. a. O.).

  • OVG Hamburg, 25.09.2013 - 1 Bs 240/13

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

    Auszug aus VG Freiburg, 21.10.2014 - 3 K 1230/12
    Zwar handelt es sich bei der fiktiven Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs eines freigestellten Personalratsmitglieds lediglich um ein "Beurteilungssurrogat" (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.07.2008 a.a.O.; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 25.09.2013 - 1 Bs 240/13 -, ZBR 2014, 51), weshalb etwa ein so genannter Feststellungsvermerk an die Stelle der Beurteilung treten sollte (vgl. VG Frankfurt, Urt. v. 04.03.2013 a.a.O.).

    Dementsprechend sind in der Rechtsprechung auch Vergleichsgruppen mit nur drei (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 18.04.2007 a. a. O.) oder vier Beamten (vgl. Hamburgisches OVG, Beschl. v. 25.09.2013 a. a. O.; VG Regensburg, Beschl. v. 15.12.2011 a. a. O.) nicht als zu klein eingestuft worden.

    Selbst wenn man aber davon ausgeht, dass die Laufbahnnachzeichnung verspätet erfolgt ist, nimmt ihr dies nicht von vornherein den Aussagewert (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 18.04.2007 a. a. O.; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 25.09.2013 a. a. O.).

  • VG Regensburg, 15.12.2011 - RN 1 E 11.1615

    Stellenbesetzung; freigestelltes Personalratsmitglied; Laufbahnnachzeichnung;

    Auszug aus VG Freiburg, 21.10.2014 - 3 K 1230/12
    Ein vergleichbares Dienstalter in der Besoldungsgruppe A 9m ist grundsätzlich geeignet, die Vergleichbarkeit des beruflichen Werdegangs der Beamten der Referenzgruppe mit dem des Klägers sicherzustellen (vgl. VG Regensburg, Beschl. v. 15.12.2011 - RN 1 E 11.1615 - juris).

    Dementsprechend sind in der Rechtsprechung auch Vergleichsgruppen mit nur drei (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 18.04.2007 a. a. O.) oder vier Beamten (vgl. Hamburgisches OVG, Beschl. v. 25.09.2013 a. a. O.; VG Regensburg, Beschl. v. 15.12.2011 a. a. O.) nicht als zu klein eingestuft worden.

    Denn der - hier unterstellte - Verstoß gegen die Pflicht zur Bildung der Vergleichsgruppe zu Beginn der Freistellung kann auch im Falle einer Neuerstellung der Beurteilung nicht mehr behoben werden (vgl. VG Regensburg, Beschl. v. 15.12.2011 a. a. O.).

  • BVerwG, 30.06.2014 - 2 B 11.14

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Beförderung;

    Auszug aus VG Freiburg, 21.10.2014 - 3 K 1230/12
    Gegebenenfalls muss er plausibel darlegen, dass das Personalratsmitglied auch ohne Freistellung nicht befördert worden wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.06.2014 - 2 B 11.14 - juris m.w.N.).

    Die personelle Zusammensetzung der Referenzgruppe muss - wie bereits dargelegt - im Einzelfall dem gesetzlichen Benachteiligungsverbot Rechnung tragen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.06.2014, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2012 - 1 B 681/12

    Fiktive Fortschreibung der Beurteilung eines zum Zwecke der Kinderbetreuung

    Auszug aus VG Freiburg, 21.10.2014 - 3 K 1230/12
    Denn es fehlt an der erforderlichen Dokumentation (vgl. zur Dokumentationspflicht OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 05.10.2012 - 1 B 681/12 -, ZBR 2013, 162; VG Frankfurt, Urt. v. 04.03.2013, a. a. O.).

    Auch wenn die fiktive Fortschreibung vergangener Beurteilungen eine belastbare Tatsachengrundlage voraussetzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2010 - 2 C 11.09 -, ZBR 2012, 32) und dieses Erfordernis auch bezüglich der Vergleichsgruppe bestehen muss (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 05.10.2012 a. a. O.), so ist es dem Gericht grundsätzlich verwehrt, von sich aus festzustellen, dass die herangezogene Vergleichsgruppe einen zu engen Personenkreis umfasst (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.11.1991, a. a. O.).

  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 38.95

    Erfordernis eines vorherigen Antrags an den Dienstherrn vor Schadenersatzklage

    Auszug aus VG Freiburg, 21.10.2014 - 3 K 1230/12
    Da der Beklagten bei der Bildung der Vergleichsgruppe ein Ermessensspielraum zukommt, sie in typisierender Weise vorgehen und den Verwaltungsaufwand zur Ermittlung einer fiktiven Laufbahnentwicklung in praktikablen Grenzen halten darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.04.1997 - 2 C 38.95 -, ZBR 1998, 46), ist auch nicht zu beanstanden, dass nicht der vom Kläger vor seiner Freistellung innegehabte Dienstposten in den Blick genommen wurde.

    Dem kann auch nicht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 10.04.1997 a. a. O.) entgegengehalten werden, wonach der Dienstherr bei der Bildung der Vergleichsgruppe die Erörterung von Personalangelegenheiten anderer Soldaten auf das unvermeidliche Maß beschränken darf.

  • BVerwG, 07.11.1991 - 1 WB 160.90

    Personalvertretung - Rechtsweg Wehrdienstgericht - Laufbahnentwicklung -

    Auszug aus VG Freiburg, 21.10.2014 - 3 K 1230/12
    Nach einhelliger Auffassung ist der Dienstherr gehindert, vom Dienst frei gestellte Personalratsmitglieder dienstlich zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.09.2006 - 2 C 13.05 -, BVerwGE 126, 333; Beschl. v. 07.11.1991 - 1 WB 160.90 -, BVerwGE 93, 188; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.07.2008 - 4 S 519/08 - juris; siehe auch Nr. 9 e der im vorliegenden Fall zugrunde liegenden Richtlinien für die Beurteilung der Beamten und Beamtinnen der Zollverwaltung, der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, des Zollkriminalamts und der Bundesvermögensverwaltung - BRZV - i.d.F. des Erlasses vom 15.07.1997 - Z C 4 - P - 1150 - 8/97 -, zul. geänd. durch Erlass vom 12.09.2000 - Z B 1 - P 1150 - 1/00 -).

    Auch wenn die fiktive Fortschreibung vergangener Beurteilungen eine belastbare Tatsachengrundlage voraussetzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2010 - 2 C 11.09 -, ZBR 2012, 32) und dieses Erfordernis auch bezüglich der Vergleichsgruppe bestehen muss (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 05.10.2012 a. a. O.), so ist es dem Gericht grundsätzlich verwehrt, von sich aus festzustellen, dass die herangezogene Vergleichsgruppe einen zu engen Personenkreis umfasst (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.11.1991, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2008 - 4 S 519/08

    Fiktive Nachzeichnung der Laufbahnentwicklung eines Personalratsmitglieds.

    Auszug aus VG Freiburg, 21.10.2014 - 3 K 1230/12
    Nach einhelliger Auffassung ist der Dienstherr gehindert, vom Dienst frei gestellte Personalratsmitglieder dienstlich zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.09.2006 - 2 C 13.05 -, BVerwGE 126, 333; Beschl. v. 07.11.1991 - 1 WB 160.90 -, BVerwGE 93, 188; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.07.2008 - 4 S 519/08 - juris; siehe auch Nr. 9 e der im vorliegenden Fall zugrunde liegenden Richtlinien für die Beurteilung der Beamten und Beamtinnen der Zollverwaltung, der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, des Zollkriminalamts und der Bundesvermögensverwaltung - BRZV - i.d.F. des Erlasses vom 15.07.1997 - Z C 4 - P - 1150 - 8/97 -, zul. geänd. durch Erlass vom 12.09.2000 - Z B 1 - P 1150 - 1/00 -).

    Zwar handelt es sich bei der fiktiven Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs eines freigestellten Personalratsmitglieds lediglich um ein "Beurteilungssurrogat" (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.07.2008 a.a.O.; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 25.09.2013 - 1 Bs 240/13 -, ZBR 2014, 51), weshalb etwa ein so genannter Feststellungsvermerk an die Stelle der Beurteilung treten sollte (vgl. VG Frankfurt, Urt. v. 04.03.2013 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09

    Nachzeichnung; fiktive Fortschreibung; dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung;

    Auszug aus VG Freiburg, 21.10.2014 - 3 K 1230/12
    Auch wenn die fiktive Fortschreibung vergangener Beurteilungen eine belastbare Tatsachengrundlage voraussetzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2010 - 2 C 11.09 -, ZBR 2012, 32) und dieses Erfordernis auch bezüglich der Vergleichsgruppe bestehen muss (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 05.10.2012 a. a. O.), so ist es dem Gericht grundsätzlich verwehrt, von sich aus festzustellen, dass die herangezogene Vergleichsgruppe einen zu engen Personenkreis umfasst (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.11.1991, a. a. O.).
  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 13.05

    Beförderung freigestellter Personalratsmitglieder; Benachteiligungsverbot für -;

  • VG Freiburg, 30.04.2020 - 3 K 688/19

    Beförderungsauswahlverfahren; Mindestanforderungen ordnungsgemäßer Aktenführung;

    Nachdem der Antragsgegner zu diesen konkreten Rügen im vorliegenden Verfahren keinerlei erläuternde Ausführungen gemacht hat und auch keine entsprechende Dokumentation vorliegt, kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine den rechtlichen Anforderungen genügende, ermessensfehlerfreie Vergleichsgruppenbildung erfolgt ist (vgl. dazu, dass es nicht ausreicht, einzelne Beamte zu nennen, deren Entwicklung einen überdurchschnittlichen Verlauf genommen hat VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.07.2008, a.a.O.; zur Bildung der Vergleichsgruppe und der insoweit erforderlichen Dokumentation näher OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.08.2019 - 6 B 274/19 - VG Freiburg, Urteil vom 21.10.2014 - 3 K 1230/12 - VG Karlsruhe, Urteil vom 04.11.2016 - 11 K 1809/15 -, jeweils juris m.w.N.).
  • VG Freiburg, 19.06.2018 - 13 K 1912/16

    Gewährung einer Leistungsprämie für freigestelltes Personalratsmitglied in der

    Dabei steht ihm hinsichtlich der Wahl der Methode und des Verfahrens zur Erstellung der Prognose ein Einschätzungsspielraum zu (BVerwG, Beschl. v. 30.06.2014 - 2 B 11.14 -, juris Rn. 13; VG Freiburg, Urt. v. 21.10.2014 - 3 K 1230/12 -, juris Rn. 18).

    Gegebenenfalls muss er plausibel darlegen, dass dem Personalratsmitglied auch ohne Freistellung nicht die streitige Leistungsprämie gewährt worden wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.06.2014, a.a.O., m.w.N.; VG Freiburg, Urt. v. 21.10.2014, a.a.O., Rn. 18).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2022 - 1 B 1861/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Auswahlverfahren aufrund fehlerhaft gebildeter

    Die insoweit von der Antragsgegnerin wörtlich wiedergegebene Passage aus einem Urteil des VG Freiburg vom 21. Oktober 2014, vgl. VG Freiburg, Urteil vom 21. Oktober 2014- 3 K 1230/12 -, juris, Rn. 28, in der wiederum eine entsprechende Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts zitiert ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. November 1991- 1 WB 160.90 -, juris, Rn. 13, stützt eine solche Ansicht nicht.
  • VG Karlsruhe, 04.11.2016 - 11 K 1809/15

    Nachzeichnung der Beurteilung eines für seine Personalratstätigkeit teilweise

    Ganz abgesehen davon, dass die seitens des Beklagten vorgenommene fiktive Nachzeichnung des Werdegangs des Klägers mittels der Bildung einer Referenzgruppe in keiner Weise hinreichend substantiiert und dokumentiert worden ist (vgl. zu den entsprechenden Anforderungen nur OVG Koblenz, Beschluss vom 20.08.2012, a.a.O.; VG Stuttgart, Beschluss vom 15.11.2007 - 17 K 4998/07 - DÖD 2009, 78; VG Freiburg, Urteil vom 21.10.2014 - 3 K 1230/12 - juris; VG Frankfurt, Urteil vom 04.03.2013 - 9 K 1215/12 - PersR 2014, 42), ist in dem vorliegenden Fall von dem Beklagten offensichtlich übersehen worden, dass der Kläger bis zu dem Zeitpunkt der hier relevanten Auswahlentscheidung für eine Besetzung der neu geschaffenen und nach A 12 bewerteten Stelle aufgrund seiner Wahl in den Personalrat des Landratsamts ... nie zu mehr als 50 % von der Ausübung seiner eigentlichen dienstlichen Tätigkeit als Leiter des Forstreviers ... freigestellt war.
  • VG München, 19.03.2015 - M 5 E 14.5770

    Dienstpostenbesetzung; fiktive Laufbahnnachzeichnung

    Dieser besteht hinsichtlich der Wahl der Methode und des Verfahrens zur Erstellung der Prognose (VG Freiburg, U. v. 21.10.2014 - 3 K 1230/12 - juris, Rn. 18).
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